Ausländer/Ehe
bzw. Scheidung International:
1. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?
Generell
gilt, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt, dann können Sie sich in
Deutschland auch
scheiden
lassen. Wenn zum Beispiel Ihr Partner oder Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen,
oder
mindestens einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
dann können
Sie die
Scheidung in Deutschland einreichen. Falls Ihr Partner und Sie im Ausland
leben, und keinen
Wohnsitz
mehr in Deutschland haben, so können Sie auch dann den Scheidungsantrag
problemlos
stellen,
wenn einer von beiden die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
In diesem
Fall wird das Scheidungsverfahren beim Familiengericht in Berlin (Schöneberg)
eingereicht.
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2. Mein
Partner oder ich ist/bin Deutsche(r) / Einer der Partner ist Deutscher der
andere
besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Welches Scheidungsrecht gilt
für uns?
Wenn Sie als
Ehegatte (Ehegattin) bereits bei Eheschließung Deutscher waren, kann Ihre
Scheidung
nach deutschem Recht durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Heirat
im
Ausland
stattgefunden hat. Wenn Sie als Ehegatte (Ehegattin) erst nach der Heirat die
deutsche
Staatsangehörigkeit
angenommen haben, wird es ein bisschen komplizierter.
Welches
Recht zum Zuge kommt, wenn ein Ehegatte die Staatsangehörigkeit nach der
Heirat
gewechselt hat, wird unterschiedlich behandelt und liegt letztendlich in den
Händen
des zu
entscheidenden Richters.
Hatten Ihr
Partner und Sie in diesem Fall bei der Heirat dieselbe Staatsangehörigkeit, so
kann sich
das
anzuwendende Recht für Ihre Scheidung nach dem Recht dieses Staates richten,
wenn aber Ihr
Partner und
Sie Ihre Ehe vorrangig in einem anderen Staat geführt haben, dann kann ebenso
das
Recht dieses
Staates Vorrang haben.
3. Ihr Partner und Sie haben beide eine ausländische
Staatsangehörigkeit
Wenn Sie
beide Ausländer sind, so findet das Heimatrecht Anwendung, wenn beide die
gleiche
Staatsangehörigkeit
haben. Wenn Sie beide verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, und wenn
sie
gemeinsam in Deutschland leben, so richtet sich die Scheidung nach deutschem
Recht, und sie
können problemlos
die Scheidung in Deutschland einleiten.
4. Kann ich mich in Deutschland nach ausländischem Recht
scheiden lassen?
Ja, auch das
geht generell problemlos. Sobald ausländisches Recht angewendet werden muss,
wird
das deutsche
Gericht nach diesem ausländischen Recht auch die Scheidung durchführen.
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5. Kann ein ausländisches Gericht auch für den gleichen
Scheidungsfall zuständig sein?
Ja, das kann
passieren. Ist ein Scheidungsverfahren bereits im Ausland „rechtshängig“
geworden,
das heißt,
ist der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten auf dem offiziellen Weg
zugestellt
worden, so
ist das deutsche Familiengericht gehindert, ein Scheidungsurteil auszusprechen.
Wann kann so
etwas passieren?
Sie haben
eine bi-nationale Ehe im Ausland geführt, und jetzt kehrt der deutsche
Ehepartner
nach
Deutschland zurück. Wenn nun Ihr ausländischer Noch-Partner die Scheidung an
Ihrem
gemeinsamen
Wohnort im Ausland (also außerhalb von Deutschland) einreicht, und wenn Ihr
Noch-Partner
die sogenannte „Rechtshängigkeit“ zeitlich vor Ihnen in Deutschland erreicht,
so
kann die
Scheidung nicht mehr in Deutschland ausgesprochen werden.
Expertentipp: Wer zuerst kommt
mahlt zuerst! Reichen Sie als Deutsche(r) als erste(r)
die Scheidung in Deutschland
ein, und erlangen Sie die „Rechtshängigkeit“, dann kann
die Scheidung somit auch in
Deutschland ausgesprochen werden.
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