Scheidung / Trennung:
geht eine Ehe auseinander gibt es meist auch Streit in Bezug auf den Aufenthalt der Kinder.
Besteht zu befürchten, dass der Ehepartner die Kinder ins Ausland verbringt,
kann der Scheidungs-Anwalt eine
sog. Grenzsperre beantragen.
Damit kann verhindert werden, dass die Kinder ohne gerichtliche Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungs- bzw. Sorgerechts ins Ausland verbracht werden.
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