Montag, 21. September 2015

Lebensversicherung Bezugsberechtigter Scheidung

Achtung: der einmal bei Abschluß der Lebensversicherung benannte Bezugsberechtigte
( Ehe-Partner ) erhält die Versicherungsleistungen !  auch nach Scheidung.

Daher ganz wichtig bei Scheidung:  neuen Bezugsberechtigten ( dh. neuen Partner oder andere Person ) benennen!


Erbrecht wichtige Änderungen in 2015

ab Aug. 2015 kommt die EU-ErbVO ( Europäische Erbrechtsverordnung ) auf alle Erbfälle in der EU zur Anwendung.

Demzufolge gilt das Erbrecht des Landes in welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Todes hatte. Erbstatut, Art 21 EU ErbVO

Es ist also eine sog. Rechtswahl erforderlich, wenn man sicherstellen will, dass das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommt. Dies muss in einer Verfügung von Todeswegen ( Testament oder Erbvertrag ) erfolgen. Rechtswahl, Art. 22 EU ErbVO

Es sollte von daher grds. eine Verfügung von Todeswegen errichtet werden.