Freitag, 18. November 2016

Gebrauchtwagen Verkauf Achtung Unternehmer

Gewährleistungsausschluß durch UNTERNEHMER:

Unternehmer ist zunächst jeder, der Autos gewerblich vertreibt, egal ob Gebraucht- oder Neuwagen. Auch dann, wenn der Verkauf nur Nebenzweck ist, wie bei Leasing-,Vermiet-, oder Taxigesellschaften gilt für diese der Unternehmerstatus.

W i c h t i g ist jedoch, dass auch solche Personen, die Ihr Fahrzeug geschäftlich genutzt haben, nach BGH VIII ZR 215/10 die Gewährleistung nicht ausschließen dürfen. Ebenso gilt das für Freiberufler, Handelsvertreter u.ä.
2. UNZULÄSSIGER GEWÄHRLEISTUNGAUSSCHLUß:
Ein völliger Auschluß ist nicht möglich; jedoch kann der Unternehmer in einem Vertrag die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Dies stellt die unterste Grenze dar. Selbiges ist auch in vorformulierten Verträgen - sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" möglich. Treten jedoch Schäden an Leben oder Gesundheit des Käufers auf, sind diese nicht ausschließbar.
Gegenüber anderen Unternehmern können Unternehmer die Haftung hingegen frei ausschließen.

Fazit: 

Verkauft ein Unternehmer auch Freiberufer wie Arzt oder Rechtsanwalt ein Fahrzeug unter Ausschluß der Gewährleistung, so ist dieser Gewährleistungsausschluß unwirksam, mit der Folge
das Gewährleistungsansprüche zu erbringen sind, fast wie bei einem Neuwagenkauf. Der einzige Unterschied liegt darin, dass man sich noch auf normalen Verschleiß berufen kann, wenn denn irgend etwas kaputt gegangen ist.

Daher mein Rat! Fahrzeug nur an Händler verkaufen, dann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.


Gebrauchtwagen Verkauf Achtung Unternehmer

Gewährleistungsausschluß durch UNTERNEHMER:

Unternehmer ist zunächst jeder, der Autos gewerblich vertreibt, egal ob Gebraucht- oder Neuwagen. Auch dann, wenn der Verkauf nur Nebenzweck ist, wie bei Leasing-,Vermiet-, oder Taxigesellschaften gilt für diese der Unternehmerstatus.

W i c h t i g ist jedoch, dass auch solche Personen, die Ihr Fahrzeug geschäftlich genutzt haben, nach BGH VIII ZR 215/10 die Gewährleistung nicht ausschließen dürfen. Ebenso gilt das für Freiberufler, Handelsvertreter u.ä.
2. UNZULÄSSIGER GEWÄHRLEISTUNGAUSSCHLUß:
Ein völliger Auschluß ist nicht möglich; jedoch kann der Unternehmer in einem Vertrag die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Dies stellt die unterste Grenze dar. Selbiges ist auch in vorformulierten Verträgen - sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" möglich. Treten jedoch Schäden an Leben oder Gesundheit des Käufers auf, sind diese nicht ausschließbar.
Gegenüber anderen Unternehmern können Unternehmer die Haftung hingegen frei ausschließen.

Fazit: 

Verkauft ein Unternehmer auch Freiberufer wie Arzt oder Rechtsanwalt ein Fahrzeug unter Ausschluß der Gewährleistung, so ist dieser Gewährleistungsausschluß unwirksam, mit der Folge
das Gewährleistungsansprüche zu erbringen sind, fast wie bei einem Neuwagenkauf. Der einzige Unterschied liegt darin, dass man sich noch auf normalen Verschleiß berufen kann, wenn denn irgend etwas kaputt gegangen ist.

Daher mein Rat! Fahrzeug nur an Händler verkaufen, dann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.


Unfall was tun ?? unbedingt Anwalt einschalten Kostet meist nichts!







































 unverschuldeter Unfall:   Der Anwalt wird vom Gegner bezahlt:
wenn dieser zu 100 % haftet
ansonsten wird eine Quotelung
vorgenommen, so dass
die Anwaltskosten oft großteils übernommen werden müssen.
Es ist also in jedem Falle sinnvoll

einen Anwalt einzuschalten
auch in Bezug auf die Haftungsquote


Donnerstag, 17. November 2016

Zeugenanhörung zwecks Fahrerermittlung Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung zahlt erst wenn konkret ein Fahrer beschuldigt wird, nicht bereits bei der Zeugenbefragung.

Dies ist aber eine wichtige Weichenstellung, so dass es absolut zwingend ist, bereits hier einen Anwalt einzuschalten, denn oft wird leichtfertig ein Fahrer benannt, obwohl dieser aufgrund des Fotos nicht sicher zu ermitteln ist.
 
Um dies zu erreichen wird den Zeugen bereits mitgeteilt, es könne ansonsten bei mangelnder Mithilfe ein Fahrtenbuch auferlegt werden, falls das Verfahren eingestellt wird/werden muss, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Hier die richtige und erfolgversprechende Einlassung abzugeben, gelingt einem Laien nicht!!

Mittwoch, 16. November 2016

Erbrecht: wir benötigen kein Testament, denn es gibt ja gesetzliche Regeln

richtig, aber:

wenn kein Testament existiert und ein kinderloses Ehepaar zB. bei einem Unfall verstirbt beginnt die Lotterie.

Verstirbt der Ehemann zuerst, wird er von der Ehefrau beerbt und diese dann von Ihren Verwandten
wenn sie kurz darauf ebenfalls stirbt und umgekehrt.
Es hängt also vom Zufall ab wer erbt, dh. die Verwandten des Ehemannes oder die der Ehefrau.

Ändern lässt sich dieses Ergebnis nur durch ein gemeinsames Testament der Ehegatten.

Achtung:  Bei kinderloser Ehe ist ein Testament zwingend erforderlich,
denn sonst erben  die Geschwister neben dem Ehepartner!