Donnerstag, 17. November 2016

Zeugenanhörung zwecks Fahrerermittlung Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung zahlt erst wenn konkret ein Fahrer beschuldigt wird, nicht bereits bei der Zeugenbefragung.

Dies ist aber eine wichtige Weichenstellung, so dass es absolut zwingend ist, bereits hier einen Anwalt einzuschalten, denn oft wird leichtfertig ein Fahrer benannt, obwohl dieser aufgrund des Fotos nicht sicher zu ermitteln ist.
 
Um dies zu erreichen wird den Zeugen bereits mitgeteilt, es könne ansonsten bei mangelnder Mithilfe ein Fahrtenbuch auferlegt werden, falls das Verfahren eingestellt wird/werden muss, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Hier die richtige und erfolgversprechende Einlassung abzugeben, gelingt einem Laien nicht!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen