Mittwoch, 16. November 2016

Erbrecht: wir benötigen kein Testament, denn es gibt ja gesetzliche Regeln

richtig, aber:

wenn kein Testament existiert und ein kinderloses Ehepaar zB. bei einem Unfall verstirbt beginnt die Lotterie.

Verstirbt der Ehemann zuerst, wird er von der Ehefrau beerbt und diese dann von Ihren Verwandten
wenn sie kurz darauf ebenfalls stirbt und umgekehrt.
Es hängt also vom Zufall ab wer erbt, dh. die Verwandten des Ehemannes oder die der Ehefrau.

Ändern lässt sich dieses Ergebnis nur durch ein gemeinsames Testament der Ehegatten.

Achtung:  Bei kinderloser Ehe ist ein Testament zwingend erforderlich,
denn sonst erben  die Geschwister neben dem Ehepartner!

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