Montag, 18. Januar 2016

Scheidung Info 3 Ausländerehe

Ausländer/Ehe bzw. Scheidung International:

1. Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen?
Generell gilt, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt, dann können Sie sich in Deutschland auch
scheiden lassen. Wenn zum Beispiel Ihr Partner oder Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
oder mindestens einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, dann können
Sie die Scheidung in Deutschland einreichen. Falls Ihr Partner und Sie im Ausland leben, und keinen
Wohnsitz mehr in Deutschland haben, so können Sie auch dann den Scheidungsantrag problemlos
stellen, wenn einer von beiden die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
In diesem Fall wird das Scheidungsverfahren beim Familiengericht in Berlin (Schöneberg) eingereicht.
Alle administrativen und sonstigen Aufgaben für Ihre Scheidung übernehmen wir schnell, seriös und
zum absoluten Tiefstpreis für Sie!

2. Mein Partner oder ich ist/bin Deutsche(r) / Einer der Partner ist Deutscher der
andere besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Welches Scheidungsrecht gilt
für uns?

Wenn Sie als Ehegatte (Ehegattin) bereits bei Eheschließung Deutscher waren, kann Ihre
Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Heirat im
Ausland stattgefunden hat. Wenn Sie als Ehegatte (Ehegattin) erst nach der Heirat die deutsche
Staatsangehörigkeit angenommen haben, wird es ein bisschen komplizierter.
Welches Recht zum Zuge kommt, wenn ein Ehegatte die Staatsangehörigkeit nach der
Heirat gewechselt hat, wird unterschiedlich behandelt und liegt letztendlich in den Händen
des zu entscheidenden Richters.
Hatten Ihr Partner und Sie in diesem Fall bei der Heirat dieselbe Staatsangehörigkeit, so kann sich
das anzuwendende Recht für Ihre Scheidung nach dem Recht dieses Staates richten, wenn aber Ihr
Partner und Sie Ihre Ehe vorrangig in einem anderen Staat geführt haben, dann kann ebenso das
Recht dieses Staates Vorrang haben.

3. Ihr Partner und Sie haben beide eine ausländische Staatsangehörigkeit
Wenn Sie beide Ausländer sind, so findet das Heimatrecht Anwendung, wenn beide die gleiche
Staatsangehörigkeit haben. Wenn Sie beide verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, und wenn
sie gemeinsam in Deutschland leben, so richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht, und sie
können problemlos die Scheidung in Deutschland einleiten.

4. Kann ich mich in Deutschland nach ausländischem Recht scheiden lassen?
Ja, auch das geht generell problemlos. Sobald ausländisches Recht angewendet werden muss, wird
das deutsche Gericht nach diesem ausländischen Recht auch die Scheidung durchführen.
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5. Kann ein ausländisches Gericht auch für den gleichen Scheidungsfall zuständig sein?
Ja, das kann passieren. Ist ein Scheidungsverfahren bereits im Ausland „rechtshängig“ geworden,
das heißt, ist der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten auf dem offiziellen Weg zugestellt
worden, so ist das deutsche Familiengericht gehindert, ein Scheidungsurteil auszusprechen.
Wann kann so etwas passieren?
Sie haben eine bi-nationale Ehe im Ausland geführt, und jetzt kehrt der deutsche Ehepartner
nach Deutschland zurück. Wenn nun Ihr ausländischer Noch-Partner die Scheidung an Ihrem
gemeinsamen Wohnort im Ausland (also außerhalb von Deutschland) einreicht, und wenn Ihr
Noch-Partner die sogenannte „Rechtshängigkeit“ zeitlich vor Ihnen in Deutschland erreicht, so
kann die Scheidung nicht mehr in Deutschland ausgesprochen werden.

Expertentipp: Wer zuerst kommt mahlt zuerst! Reichen Sie als Deutsche(r) als erste(r)
die Scheidung in Deutschland ein, und erlangen Sie die „Rechtshängigkeit“, dann kann

die Scheidung somit auch in Deutschland ausgesprochen werden.

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