Mittwoch, 11. November 2015

Achtung ! Vermieter das Bundesmeldegesetz wurde geändert

Vermieter sind künftig verpflichtet dem Mieter den Einzug zu bescheinigen.

Wird insoweit eine sog. Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt, dh. der angebliche Mieter wohnt
gar nicht an der fraglichen Adresse so muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € gerechnet werden.
Es kann also sehr teuer werden eine "kleine Gefälligkeit" zu erbringen!!

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