Montag, 24. Juni 2013

Fluggastrechte werden in letzter Zeit häufig dargestellt so auch von mir in meinem alten Block:
Suchanfrage über Google:  Rechtstipps Bies

seltener findet man Informationen zu Fernbusreisen:

Auch hier hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung wenn die Fahrstrecke mehr als 250 km beträgt.
Bei Verspätung gibt es Unterstützungsleistungen
Bei Annullierung Kostenerstattung, Ersatzbeförderung und auch Entschädigung
Bleibt der Bus auf der Strecke liegen, muss das Unternehmen einen Ersatzbus organisieren oder die Fahrgäste werden zu einem Busbahnhof gebracht, von dem aus sie die Reise fortsetzen können.
Wird der Fahrgast oder das Gepäck geschädigt besteht ein Schadensersatzanspruch; die Entschädigungshöchstgrenzen dürfen dabei nicht weniger als 220.000 € je Fahrgast und 1.200 € je Gepäckstück betragen.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung sind besonders geschützt. Sie haben grds. Anspruch auf barrierefreien Zugang zu den Fernbussen.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz www.bmelv.de

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