Montag, 24. Juni 2013

Auto und Recht: ein unendliches Thema

Parkplatz: die Rechts vor Links - Regel gilt auf Parkplätzen nur dann, wenn Fahrbahnmarkierungen ähnlich einer Straße eingezeichnet sind!

ansonsten: Haftung meist 50 /50 wenn es auf dem Parkplatz zu einem Zusammenstoß kommt, so auch die Gerichte im hiesigen Raum, wie Amtsgericht Saarburg und Trier.

Ampel: grds. haftet der, der bei rot fährt, aber der Nachweis ist schwierig und ohne Zeugen unmöglich!
wenn also beide Fahrzeugführer behauptet grün gehabt zu haben, so kann der Richter nur sagen: einer lügt, aber wer, weiß ich nicht und dann wird eine Haftungsquote von 50/50 ausgewiesen. Gut für den der eigentlich bei rot gefahren ist und schlecht für den, der grün hatte. Aber bei Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil!  Zitat: Richter am Amtsgericht Saarburg

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