Dienstag, 29. Juli 2014

Arbeitsrecht Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Versterben des Arbeitnehmers unter. Der Erbe kann vom Arbeitgeber eine finanzielle Abgeltung verlangen.

Dies hat nunmehr der Europäische Gerichtshof entscheiden, Urteil v. 12.06.2104 Az. C-118/13 nachdem von den deutschen Gerichten ein solcher Anspruch nicht anerkannt worden war.

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