Donnerstag, 16. November 2017

Unfall Straßeneinmündung Gegner blinkt

sollten Sie an einer Vorfahrtachten-Straße dem Blinker des möglicherweise Abbiegenden vertrauen, so kann Sie dies teuer zu stehen kommen, wenn dieser dennoch gerade aus weiterfährt.
Früher wurde insoweit desöfteren von den Versicherungen 50 % des Schadens gezahlt. Aufgrund einer neueren Gerichtsentscheidung dürfte dies für die Zukunft aber nicht mehr gelten, denn dort war ausgeurteilt worden, dass der Blinkende nur mit 20 % haftet ( aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr ).

Daher: nie auf gesetzten Blinker vertrauen und abwarten ob das Fahrzeug tatsächlich abbiegt.

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